Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen

Vertragsgegenstand und -abschluss

Diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und das Arc-en-Ciel für alle vom Arc-en-Ciel veranstalteten Reisearrangements. Sie finden nicht Anwendung bei Vermittlung von Flugscheinen und Angeboten von anderen Reiseveranstaltern. In diesen Fällen gelten deren eigene Vertragsbedingungen. Der Vertrag zwischen Ihnen und das Arc-en-Ciel kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer elektronischen Anmeldung.


Anmeldung und Zahlungsbedingungen

Wir bitten Sie, für die Anmeldung unser elektronisches Anmeldeformular zu verwenden. Mit Ihrer Anmeldung ist eine Anzahlung von 50 % des publizierten Arrangementpreises fällig. Die Restzahlung ist bis spätestens 2 Wochen vor Abreise zu leisten.


Preisänderungen

In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Bei nachträglichen Flugpreiserhöhungen, Treibstoffzuschlägen, erhöhten Flughafentaxen, neuen oder erhöhten staatlichen Gebühren und Steuern sowie starken Wechselkursänderungen behält sich das Arc-en-Ciel das Recht vor, Ihnen Preisdifferenzen nachzubelasten. Erhöht sich der vereinbarte Preis um mehr als 10 Prozent, so haben Sie das Recht, Ihre Reise innert 3 Tagen kostenlos zu annullieren.


Annullationsbestimmungen

Bis 60 Tage vor Abreise wird eine Bearbeitung von Fr. 50.- pro Person erhoben. Für kurzfristige Annullationen gilt das Folgende:

60 – 30 Tage vor Reisebeginn: 30% des Reisepreises
 
30 – 15 Tage vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises

15 – 7 Tage vor Reisebeginn: 75 % des Reisepreises

Annullation ab 7 Tagen vor Abreise, Nichterscheinen oder vorzeitiger Abbruch der Reise:

100 % des Reisepreises.

Die Annullation einer gebuchten Reise hat schriftlich zu erfolgen. Massgebend ist das Datum des Poststempels.

 


Haftungsausschlüsse und -beschränkungen

Wir haften für eine fachlich einwandfreie Organisation unserer Reisen und beachten die sorgfältige Auswahl der verschiedenen Leistungsträger.

Das Arc-en-Ciel haftet nicht für Folgen, die durch höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen, Fehler von Leistungsträgern, Streiks, Verspätungen oder Verschulden der Reiseteilnehmenden entstehen.


Enthalten internationale Abkommen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllen oder nicht gehöriger Erfüllung, so haftet das Arc-en-Ciel nur im Rahmen dieser Abkommen. Diese bestehen vor allem für den Flugverkehr, die Bahn- und Schifffahrt.

Das Arc-en-Ciel haftet nicht für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen und Erkrankungen, Sach- und Vermögensschäden, wenn die Schäden nicht nachweislich vom Arc-en-Ciel verschuldet worden sind. Für Sach- und Vermögensschäden ist die Haftung vom Arc-en-Ciel auf maximal die zweifache Höhe des Reisepreises beschränkt.

Das Arc-en-Ciel haftet nicht für Leistungsstörungen, die im Zusammenhang mit Leistungen entstehen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden wie z.B. Opern-, Konzert, Theater-, Ausstellungsbesuch, fakultative Ausflüge usw.

 


Einreise-, Zoll, Gesundheitsvorschriften

Wir weisen Sie auf die jeweiligen Einreisevorschriften hin. Sie sind für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits-, Pass- und Visavorschriften selber verantwortlich. Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein, wird es zu spät ausgestellt, oder wird die Einreise von den respektiven Behörden verweigert und aus diesem Grund müssen Sie die Reise absagen, gelten unsere Annullationsbestimmungen. Unsere Einreise-Angaben gelten für Personen mit Bürgerrecht und Wohnort in der Schweiz.

 


Einzelzimmer, halbe Doppelzimmer

Es sind manchmal nur wenige Einzelzimmer vorhanden, die nur bei frühzeitiger Anmeldung erhältlich sind. In einigen Hotels sind die Einzelzimmer klein und weniger gut eingerichtet als Doppelzimmer. Der Zuschlag ist jedoch nicht abhängig von der Zimmerqualität.

Wenn trotz vorliegender Hotelbestätigung an einem Ort kein Einzelzimmer verfügbar ist, hat der oder die Teilnehmende lediglich Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Einzelzimmer-Zuschlags. Bei Buchung eines halben Doppelzimmers bleibt die Umteilung in ein Einzelzimmer gegen entsprechenden Mehrpreis vorbehalten, wenn kein Zimmerpartner gefunden werden kann.

 


Zusatzwünsche

Bei Zusatzwünschen verrechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 50.– pro Person. Bei kurzfristigen Anmeldunge behalten wir uns vor, ebenfalls eine Gebühr von Fr. 50.– zu erheben.

 


Versicherungen

Unsere Preise enthalten keine Annullations- Gepäck- und Extrarückreisekosten-Versicherung. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer solchen Versicherung sowie auch die Leistungsüberprüfung Ihrer eigenen Unfall- und Krankenversicherung.

 


Bahnfahrten

Bei Reisen mit Bahnfahrten wird der Besitz eines SBB-Halbtaxabos vorausgesetzt. Der Reisepreis ist auf dieser Basis berechnet.

 


Programmänderungen, Wechsel der Reiseleitung

Programm-, Flugplan- und Hoteländerungen bleiben vorbehalten. Es steht im Ermessen des Organisators, andere als im Programm erwähnte Fluggesellschaften zu benutzen, den wissenschaftlichen Reiseleiter notfalls durch einen anderen zu ersetzen.

 


Beanstandungen

Sollten Sie während der Reise Anlass zu Beanstandungen haben, so müssen Sie diese sofort unserer Arc-en-Ciel-Vertretung oder dem Leistungsträger bekannt geben, sofern dies möglich ist. Diese sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen, dies ist aber eine Voraussetzung für das Geltendmachen Ihrer Ersatzansprüche. In allen Fällen müssen Ersatzbegehren begründet bis spätestens 7 Tage nach der Rückreise schriftlich beim Arc-en-Ciel eingereicht werden.

 


Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen, vor Antritt der Reise, vom Reiseveranstaltungsvertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen.

a) ohne Einhaltung einer Frist

wenn der oder die Reisende die Durchführung der Reise nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis.

b) bis 3 Wochen vor Reiseantritt

bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl. Der Rücktritt ist den Reisenden unverzüglich zu mitteilen. Die Reisenden erhalten den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück.

c) kurzfristig und nur im äussersten Notfall

bei Streiks, Unruhen, Ereignissen höherer Gewalt, behördliche Massnahmen, Ausfall des wissenschaftlichen Reiseleiters (Unfall, Krankheit usw.).

 

Mit unseren AGB akzeptieren Sie automatisch auch unsere Datenschutzerklärung.

 


Auf die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und dem Arc-en-Ciel ist schweizerisches Recht anwendbar. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Zürich.

 

 


Arc-en-Ciel
CH-8132 Egg

 

 

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